Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
§ 0
Beseitigung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommensteuer (Vereinigte Arabische Emirate)
Kurztitel
Beseitigung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommensteuer (Vereinigte Arabische Emirate)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 88/2004 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 211/2022
Typ
Vertrag – Vereinigte Arabische Emirate
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.03.2023
Unterzeichnungsdatum
22.09.2003
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
StF: BGBl. III Nr. 88/2004 (NR: GP XXII RV 352 AB 435 S. 56 . BR: AB 7022 S. 707 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 211/2022 (NR: GP XXVII RV 1030 AB 1148 S. 131 . BR: AB 10778 S. 934 .)
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Juni 2004 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 1. September 2004 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Republik Österreich und die Vereinigten Arabischen Emirate,
von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen,
in der Absicht, die Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen zu beseitigen, ohne Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen) zu schaffen,
haben Folgendes vereinbart:
Anmerkung
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2025
Gesetzesnummer
20003488
Dokumentnummer
NOR40250562
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