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DBA – Vereinige Arabische Emirate – Beseitigung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommensteuer (Vereinigte Arabische Emirate)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2023

Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.

§ 0

Beseitigung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommensteuer (Vereinigte Arabische Emirate)

Kurztitel

Beseitigung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommensteuer (Vereinigte Arabische Emirate)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 88/2004 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 211/2022

Typ

Vertrag – Vereinigte Arabische Emirate

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.2023

Unterzeichnungsdatum

22.09.2003

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

StF: BGBl. III Nr. 88/2004 (NR: GP XXII RV 352 AB 435 S. 56 . BR: AB 7022 S. 707 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 211/2022 (NR: GP XXVII RV 1030 AB 1148 S. 131 . BR: AB 10778 S. 934 .)

Sprachen

Arabisch, Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Juni 2004 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 1. September 2004 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Vereinigten Arabischen Emirate,

von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen,

in der Absicht, die Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen zu beseitigen, ohne Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen) zu schaffen,

haben Folgendes vereinbart:

Anmerkung

Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2025

Gesetzesnummer

20003488

Dokumentnummer

NOR40250562

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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