Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Armenien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
§ 0
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Armenien)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Armenien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Armenien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.03.2004
Unterzeichnungsdatum
27.02.2002
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Armenien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ARMENIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. III Nr. 29/2004 (NR: GP XXII RV 87 AB 145 S. 27 . BR: AB 6856 S. 700 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)
Sprachen
Armenisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. Jänner 2004 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 1. März 2004 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Armenien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2
Schlagworte
e-rk3, DBA
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2025
Gesetzesnummer
20003365
Dokumentnummer
NOR30003665
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