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DBA – Armenien – Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Armenien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2004

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Armenien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Dokumentalistische Gliederung: Protokoll = Anlage 1 Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2

§ 0

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Armenien)

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Armenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 29/2004

Typ

Vertrag – Armenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.2004

Unterzeichnungsdatum

27.02.2002

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Armenien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ARMENIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN

StF: BGBl. III Nr. 29/2004 (NR: GP XXII RV 87 AB 145 S. 27 . BR: AB 6856 S. 700 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)

Sprachen

Armenisch, Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. Jänner 2004 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 1. März 2004 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Armenien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:

Protokoll = Anlage 1

Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2025

Gesetzesnummer

20003365

Dokumentnummer

NOR30003665

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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