Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander schriftlich auf diplomatischem Wege mitgeteilt haben, dass ihre jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind (vgl. Art. 8).
§ 0
Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Kroatien)
Kurztitel
Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Kroatien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 93/2003
Typ
Vertrag – Kroatien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.08.2003
Unterzeichnungsdatum
12.03.2003
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Beachte
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander schriftlich auf diplomatischem Wege mitgeteilt haben, dass ihre jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind (vgl. Art. 8).
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kroatien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 93/2003
Sprachen
Deutsch, Kroatisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kroatien, nachstehend „Vertragsparteien“ genannt,
- –ausgehend davon, dass die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit einen wichtigen Faktor in der europäischen Stabilität darstellt,
- –im Hinblick auf die bisherigen positiven Erfahrungen im Bereich der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien wie die Notwendigkeit und Wichtigkeit einer weiteren Entwicklung und Vertiefung der bestehenden Zusammenarbeit,
- –im Hinblick auf die beschleunigte Entwicklung und Verbreitung von wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen und die Internationalisierung der Wissenschaft und Technologie und im Wunsche der Durchführung einer gemeinsamen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien entsprechend den neuen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen in Europa,
- –in Anerkennung der Bedeutung einer verbesserten Koordination der österreichisch-kroatischen Beziehungen im Bereich von Wissenschaft und Technologie,
- vereinbaren wie folgt:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
20002877
Dokumentnummer
NOR30003139
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