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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kirgisistan)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kirgisistan)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag - Kirgisistan
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.05.2003
Unterzeichnungsdatum
18.09.2001
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER KIRGISISCHEN REPUBLIK ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. III Nr. 89/2003 (NR: GP XXI RV 771 AB 1015 S. 95 . BR: AB 6607 S. 685 .)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Kirgisisch, Russisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss es nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 4. Juli 2002 bzw. 28. Februar 2003; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 1. Mai 2003 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Kirgisische Republik, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen und die wirtschaftliche, wissenschaftliche, technische und kulturelle Zusammenarbeit auszubauen und zu verstärken,
haben Folgendes vereinbart:
Anmerkung
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2017
Gesetzesnummer
20002855
Dokumentnummer
NOR30003103
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