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Artikel 12 Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Bosnien-Herzegowina)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2003

Artikel 12

In-Kraft-Treten

Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander den Abschluß der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren notifiziert haben.

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2019

Gesetzesnummer

20002781

Dokumentnummer

NOR40042129

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