Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Estland plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.
§ 0
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Estland)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Estland)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Estland
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
12.11.2002
Unterzeichnungsdatum
05.04.2001
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Estland plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. III Nr. 11/2003 (NR: GP XXI RV 598 AB 818 S. 81 . BR: AB 6461 S. 681 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Estnisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 30. Oktober bzw. 12. November 2002 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 12. November 2002 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Estland, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3, DBA
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2021
Gesetzesnummer
20002580
Dokumentnummer
NOR30002820
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