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Name, Abkürzung und Emblem - Kommission über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2003

§ 0

Name, Abkürzung und Emblem - Kommission über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen

Kurztitel

Name, Abkürzung und Emblem - Kommission über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 104/2003

Inkrafttretensdatum

01.02.2003

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem der vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen

StF: BGBl. II Nr. 104/2003

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