§ 0
Name, Abkürzung und Emblem - Kommission über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
Kurztitel
Name, Abkürzung und Emblem - Kommission über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 104/2003
Inkrafttretensdatum
01.02.2003
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem der vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
StF: BGBl. II Nr. 104/2003
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