§ 0
Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit (Bangladesch)
Kurztitel
Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit (Bangladesch)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 253/2002
Typ
Vertrag – Bangladesh
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.07.2002
Unterzeichnungsdatum
21.12.2000
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Bangladesch über bilaterale Wirtschaftsbeziehungen und wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 253/2002
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 des Abkommens wurden am 15. Februar bzw. 24. April 2002 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 15 mit 1. Juli 2002 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Volksrepublik Bangladesch und die Österreichische Bundesregierung, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind
- – im Wunsch, die seit langem bestehenden traditionellen Wirtschaftsbeziehungen fortzusetzen und zu verstärken,
- – mit der Absicht, die wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit auf Grundlage der Gegenseitigkeit und zum beiderseitigen Nutzen weiterzuentwickeln und zu verstärken,
- – in der Überzeugung, daß durch dieses Abkommen günstige Bedingungen und eine geeignete Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit geschaffen werden,
- – und im Rahmen der in den beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften –
wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2019
Gesetzesnummer
20002402
Dokumentnummer
NOR30002637
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