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Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit (Bangladesch)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2002

§ 0

Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit (Bangladesch)

Kurztitel

Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit (Bangladesch)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 253/2002

Typ

Vertrag – Bangladesh

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.2002

Unterzeichnungsdatum

21.12.2000

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Bangladesch über bilaterale Wirtschaftsbeziehungen und wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit

StF: BGBl. III Nr. 253/2002

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 15 des Abkommens wurden am 15. Februar bzw. 24. April 2002 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 15 mit 1. Juli 2002 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Volksrepublik Bangladesch und die Österreichische Bundesregierung, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind

  1. im Wunsch, die seit langem bestehenden traditionellen Wirtschaftsbeziehungen fortzusetzen und zu verstärken,
  2. mit der Absicht, die wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit auf Grundlage der Gegenseitigkeit und zum beiderseitigen Nutzen weiterzuentwickeln und zu verstärken,
  3. in der Überzeugung, daß durch dieses Abkommen günstige Bedingungen und eine geeignete Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit geschaffen werden,
  4. und im Rahmen der in den beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften –

wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2019

Gesetzesnummer

20002402

Dokumentnummer

NOR30002637

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