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Artikel 7 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen (Belize)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2002

Artikel 7

Das Abkommen kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist dem anderen Vertragsstaat schriftlich auf diplomatischem Wege mitzuteilen.

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