Artikel 1
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Moldau am 30. Mai 2002 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 19/1999) hinterlegt.
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