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Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1999

§ 0

Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

Kurztitel

Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 150/2002

Typ

Vertrag - Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1999

Unterzeichnungsdatum

26.05.1998

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

StF: BGBl. III Nr. 150/2002

Änderung

BGBl. III Nr. 90/2017

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Art. 13 der Vereinbarung wurden am 8. März 1999 bzw. 10. Mai 1999 vorgenommen; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 13 mit 1. Juli 1999 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Ungarn, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,

Im BEWUSSTSEIN der Beschlüsse der Zentraleuropäischen Konferenz vom 17. März 1993 in Wien, auch im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,

ENTSCHLOSSEN, zur Verwirklichung dieser Zielsetzung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards – anzuwenden,

IN DEM BESTREBEN, durch dieses Abkommen die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße zwischen ihren beiden Staaten auf diese Weise zu regeln sowie deren Organisation und Durchführung zu erleichtern und hierdurch auch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus und der gegenseitigen Völkerverständigung in Europa zu leisten, haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Lärmausstoß

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2017

Gesetzesnummer

20002120

Dokumentnummer

NOR30002321

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