Artikel 13
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander den Abschluß der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren notifiziert haben.
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2017
Gesetzesnummer
20002120
Dokumentnummer
NOR40033770
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