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Abkommen über die Förderung und der Schutz von Investitionen (Nordmazedonien)
Kurztitel
Abkommen über die Förderung und der Schutz von Investitionen (Nordmazedonien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 65/2002
Typ
Vertrag – Nordmazedonien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
14.04.2002
Unterzeichnungsdatum
28.03.2001
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Mazedonien über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 65/2002 (NR: GP XXI RV 552 AB 708 S. 75. BR: AB 6428 S. 679.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Mazedonisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. Oktober 2001 bzw. 13. Februar 2002 vorgenommen. Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 1 mit 14. April 2002 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK MAZEDONIEN, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2019
Gesetzesnummer
20001983
Dokumentnummer
NOR30002158
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