Ausgewähltes Unternehmen
§ 1
Der Bundesminister für Inneres überträgt ihm übertragene Aufgaben der Zivildienstverwaltung an die Zivildienstverwaltungs Ges. m. b. H.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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