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Artikel 1 Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2001

Artikel 1

Anwendungsbereich

Die Vereinbarung findet Anwendung auf die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen (Gelegenheitsverkehr, Pendelverkehr) auf der Straße mit Fahrzeugen im internationalen Verkehr nach, von und durch das Gebiet der Vertragsparteien, sowie auf Leerfahrten im Zusammenhang mit diesen Verkehrsdiensten.

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2019

Gesetzesnummer

20001799

Dokumentnummer

NOR40028263

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