Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 4 Regelungen zur partnerschaftlichen Durchführung der Regionalprogramme (Bund – Länder)
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07.12.2001 bis 31.12.2006 (BGBl. I Nr. 147/2001)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.