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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Oman)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2001

§ 0

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Oman)

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Oman)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 241/2001

Inkrafttretensdatum

01.12.2001

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Sultanats Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 241/2001 (NR: GP XXI RV 599 AB 709 S. 75 . BR: AB 6429 S. 679 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 14. Mai 2001 bzw. 22. September 2001; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Dezember 2001 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Sultanats Oman

im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihren beiden Ländern zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der gegenseitige Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

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