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Rückübernahmeabkommen (Estland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2001

§ 0

Rückübernahmeabkommen (Estland)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Estland)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 202/2001

Inkrafttretensdatum

01.09.2001

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Estland über die Übernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen)

StF: BGBl. III Nr. 202/2001

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 15 des Abkommens wurden am 19. Juli bzw. 13. August 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15 mit 1. September 2001 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Estland (im weiteren Vertragsparteien genannt),

ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern,

in der Absicht, der illegalen Zuwanderung im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegenzutreten,

von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die illegal eingereist sind oder sich illegal auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, und die Durchbeförderung von Personen im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen und im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern,

haben folgendes vereinbart:

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