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Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Usbekistan)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Usbekistan)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Usbekistan
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.08.2001
Unterzeichnungsdatum
14.06.2000
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK USBEKISTAN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. III Nr. 150/2001 (NR: GP XXI RV 353 AB 430 S. 55 . BR: AB 6307 S. 672 .)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Usbekisch
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. Mai 2001 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 1. August 2001 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Republik Österreich und die Republik Usbekistan, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk, DBA
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2025
Gesetzesnummer
20001449
Dokumentnummer
NOR30001569
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