Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Kroatien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
§ 0
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kroatien)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kroatien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Kroatien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
27.06.2001
Unterzeichnungsdatum
21.09.2000
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Kroatien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KROATIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. III Nr. 119/2001 (NR: GP XXI RV 354 AB 429 S. 55 . BR: AB 6309 S. 672 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Kroatisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrags samt Protokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 30 des Abkommens wurden am 15. März 2001 bzw. 28. Mai 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 30 mit 27. Juni 2001 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Kroatien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3, DBA
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2021
Gesetzesnummer
20001397
Dokumentnummer
NOR30001500
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