Artikel 1
AUSTRIAN CONSULATE GENERAL
HONG KONG
Zahl 27/A-11/2001
Verbalnote
Das Österreichische Generalkonsulat entbietet der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong seine Empfehlungen und beehrt sich mitzuteilen, dass die Österreichische Bundesregierung in ihrer Sitzung vom 3. April 2001 beschlossen hat, dass Inhaber eines gültigen Passes “Hong Kong Special Administrative Region" visumfrei in die Republik Österreich einreisen und sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Halbjahres ab dem Tag der ersten Einreise in das Hoheitsgebiet eines Staates, für den das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen *) in Kraft gesetzt ist, aufhalten können.
Diese Regelung findet keine Anwendung auf Personen, die sich länger als für den obgenannten Zeitraum in der Republik Österreich aufhalten wollen oder die beabsichtigen, in der Republik Österreich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Diese Regelung tritt mit Wirksamkeit vom 10. April 2001, 00.00 Uhr, in Kraft.
Das Österreichische Generalkonsulat benützt diese Gelegenheit, der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Hongkong, am 9. April 2001
L. S.
An die
Regierung der
Sonderverwaltungsregion Hongkong
HONGKONG
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*) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 90/1997
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