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Artikel 1 Auflassung eines Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.5.2001

Artikel 1

Der Straßenteil der B 311 Pinzgauer Straße von km 10,335 bis km 15,250 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung, BGBl. Nr. 587/1994 bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Schwarzach" für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

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