§ 31
Die Lenker können die Übernahme von Gepäck ablehnen, wenn für die ordnungsgemäße Unterbringung nicht genügend Platz vorhanden ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 31
Die Lenker können die Übernahme von Gepäck ablehnen, wenn für die ordnungsgemäße Unterbringung nicht genügend Platz vorhanden ist.
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