Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist der Staatsvertrag dadurch kundzumachen, dass er in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.
§ 0
Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit EU – Mexiko
Kurztitel
Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit EU – Mexiko
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 191/2000
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.10.2000
Index
59/04 EU - EWR
Beachte
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist der Staatsvertrag dadurch kundzumachen, dass er in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.
Langtitel
Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits
StF: BGBl. III Nr. 191/2000 (NR: GP XX RV 1482 AB 1606 S. 159 . BR: AB 5895 S. 651 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages: Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits samt Anhang und Schlussakte wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist der Staatsvertrag dadurch kundzumachen, dass er in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.
Ratifikationstext
Die Notifikation gemäß Art. 60 Abs. 2 des Abkommens wurde am 11. Mai 1999 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen mit 1. Oktober 2000 in Kraft getreten.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2020
Gesetzesnummer
20001000
Dokumentnummer
NOR30001070
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