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Rückübernahmeabkommen (Lettland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2000

§ 0

Rückübernahmeabkommen (Lettland)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Lettland)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 144/2000

Inkrafttretensdatum

01.09.2000

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland über die Übernahme von Personen, die illegal eingereist sind oder sich illegal aufhalten (Rückübernahmeabkommen)

StF: BGBl. III Nr. 144/2000

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 15 des Abkommens wurden am 30. Juni bzw. am 7. Juli 2000 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 mit 1. September 2000 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Lettland (im weiteren Vertragsparteien genannt),

ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern,

in der Absicht, der illegalen Zuwanderung im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegenzutreten,

von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die illegal eingereist sind oder sich illegal auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, und die Durchbeförderung von Personen im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen und im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern,

haben folgendes vereinbart:

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