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Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Israel
Kurztitel
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Israel
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 109/2000
Inkrafttretensdatum
01.06.2000
Beachte
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundgemacht worden, dass es beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsicht aufgelegt worden ist. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.
Langtitel
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits
StF: BGBl. III Nr. 109/2000 (NR: GP XX RV 126 VV S. 34. BR: AB 5270 S. 616.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen wird genehmigt und
- 2. im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung des Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Ratifikationstext
Die Notifikation gemäß Art. 85 des Abkommens wurde am 26. September 1996 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 85 mit 1. Juni 2000 in Kraft getreten.
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