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Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Israel

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2000

§ 0

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Israel

Kurztitel

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Israel

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 109/2000

Inkrafttretensdatum

01.06.2000

Beachte

Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundgemacht worden, dass es beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsicht aufgelegt worden ist. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.

Langtitel

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits

StF: BGBl. III Nr. 109/2000 (NR: GP XX RV 126 VV S. 34. BR: AB 5270 S. 616.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen wird genehmigt und
  2. 2. im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung des Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

Ratifikationstext

Die Notifikation gemäß Art. 85 des Abkommens wurde am 26. September 1996 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 85 mit 1. Juni 2000 in Kraft getreten.

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