Artikel 1
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten (BGBl. Nr. 488/1977, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 413/1985) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung
Staaten: der Ratifikations- bzw.
Beitrittsurkunde:
Italien 30. August 1985
Spanien 8. August 1986
Neuseeland (einschließlich
Cook Inseln und Niue) 12. November 1985
Neuseeland hat anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde den folgenden Vorbehalt erklärt:
Die Regierung von Neuseeland behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieses Übereinkommens auf Tokelau bis zur Erlassung eines erforderlichen Erfüllungsgesetzes durch die Gesetzgebung von Tokelau nicht anzuwenden.
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