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Artikel 1 Verhütung, Verfolgung u. Bestrafung von Straftaten gegen Diplomaten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.3.1986

Artikel 1

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten (BGBl. Nr. 488/1977, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 413/1985) hinterlegt:

Datum der Hinterlegung

Staaten: der Ratifikations- bzw.

Beitrittsurkunde:

Italien 30. August 1985

Spanien 8. August 1986

Neuseeland (einschließlich

Cook Inseln und Niue) 12. November 1985

Neuseeland hat anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde den folgenden Vorbehalt erklärt:

Die Regierung von Neuseeland behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieses Übereinkommens auf Tokelau bis zur Erlassung eines erforderlichen Erfüllungsgesetzes durch die Gesetzgebung von Tokelau nicht anzuwenden.

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