Kapitel I
Allgemeine Angelegenheiten
Artikel 1
Gegenstand des Übereinkommens
Dieses Übereinkommen begründet Grundsätze und Vorschriften, die die Staatsangehörigkeit natürlicher Personen betreffen, und Vorschriften zur Regelung der Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit, nach denen sich das innerstaatliche Recht der Vertragsstaaten richten soll.
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2019
Gesetzesnummer
20000505
Dokumentnummer
NOR40005976
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