Artikel 15
Mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens endet die Gültigkeit des mit 4. Februar 1983 datierten Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über die Errichtung der Gemischten Kommission.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
20000281
Dokumentnummer
NOR40002481
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