Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 4 Grundausbildungen für den Exekutivdienst und die Verwendungsgruppen E 2a und E 1 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.12.1999 bis 31.12.2002 (BGBl. II Nr. 468/2002)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.