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Artikel 1 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpässen (Mexiko)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1999

Artikel 1

Die Staatsangehörigen der Vertragsstaaten, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu neunzig (90) Tage aufhalten.

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