Artikel 4
Rechtsstellung und Vorrechte
(1) Das ECO besitzt Rechtspersönlichkeit. Das ECO besitzt die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben und zur Erreichung seiner Ziele erforderliche volle Rechtsfähigkeit und kann insbesondere
1. Verträge schließen,
2. bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, mieten oder pachten, besitzen und veräußern,
3. Prozesspartei sein und
4. Übereinkünfte mit Staaten oder internationalen Organisationen schließen.
(2) Der Direktor und das Personal des ECO genießen Vorrechte und Immunitäten in Dänemark, wie sie in einem Abkommen über den Sitz des ECO zwischen dem ECO und der Regierung von Dänemark bestimmt sind.
(3) Andere Länder können zur Unterstützung der Tätigkeiten des ECO in diesen Ländern ähnliche Vorrechte und Immunitäten gewähren, insbesondere hinsichtlich der Immunität von der Gerichtsbarkeit in Bezug auf die vom Direktor und vom Personal des ECO in amtlicher Eigenschaft abgegebenen mündlichen und schriftlichen Äußerungen sowie auf alle vorgenommenen Handlungen.
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