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§ 3 Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

§ 3.

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2. November 1989, BGBl. Nr. 528/1989, in der Fassung BGBl. Nr. 274/1990 mit der ein Nachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge auf bestimmten Autobahnen verhängt wurde, außer Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2018

Gesetzesnummer

10012455

Dokumentnummer

NOR12155689

alte Dokumentnummer

N9199442654J

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