vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 ADR - Abweichungen von den Vorschriften der Rn. 210313f) 1 - Widerruf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.4.1991

Artikel 1

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland nach Rn. 10 602 des ADR betreffend eine Abweichung von den Vorschriften der Rn. 210 313f) 1 (BGBl. Nr. 528/1978) wurde durch die für das ADR zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland widerrufen.

Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat am 22. Februar 1991 dem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)