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§ 15 Straßenverlauf der A 4 Ost Autobahn - Anschlußstelle Bruck/Leitha/Ost

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.6.1990

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 4 Ost Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 35,00 und km 36,00 der mit Verordnung vom 20. Juni 1989, BGBl. Nr. 326, festgelegten Trasse der A 4 Ost Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsstraßen die Verbindung von und zur B 211 Rohrauer Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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