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Artikel 1 Straßenverlauf der A 2 Süd Autobahn und der B 70 Packer Straße

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.1.1988

Artikel 1

  1. 1. Die Anschlußstelle Völkermarkt/Ost der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Griffen und Völkermarkt wie folgt bestimmt:

    Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 287,74 und km 288,474 des mit Verordnung vom 28. August 1980, BGBl. Nr. 406, festgelegten Abschnittes „St. Andrä-Griffen'' der A 2 Süd Autobahn und bindet über Zu- und Abfahrtsstraßen in die unter Punkt 2 neu verordnete Trasse der B 70 Packer Straße ein.

  1. 2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 70 Packer Straße wird im Bereich der Gemeinden Griffen und Völkermarkt wie folgt bestimmt:

    Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 118,835 und endet nach Einbindung der Zu- und Abfahrtsstraßen der Anschlußstelle Völkermarkt/Ost der A 2 Süd Autobahn bei km 119,553.

    Im einzelnen ist der Verlauf der Zu- und Abfahrtsstraßen der Anschlußstelle Völkermarkt/Ost sowie der B 70 Packer Straße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden Griffen und Völkermarkt aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 880 zu ersehen.

    § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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