vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betrieb von Amateurfunkstellen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.7.1986

§ 0

Betrieb von Amateurfunkstellen

Kurztitel

Betrieb von Amateurfunkstellen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 320/1986

Inkrafttretensdatum

25.07.1986

Langtitel

Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Chilenischen Regierung über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen

StF: BGBl. Nr. 320/1986

Ratifikationstext

Die Durchführung des Notenwechsels erfolgte am 26. Mai 1986; der Notenwechsel tritt daher am 25. Juli 1986 in Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)