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Abkommen zwischen Österreich und Frankreich über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Frankreich über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 221/1984
Typ
Vertrag – Frankreich
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.06.1984
Unterzeichnungsdatum
11.03.1983
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG VON STRASSENFAHRZEUGEN IM INTERNATIONALEN VERKEHR
StF: BGBl. Nr. 221/1984
Sprachen
Deutsch, Französisch
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4 Absatz 1 am 1. Juni 1984 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik
von dem Wunsche geleitet, den internationalen Straßenverkehr zwischen den beiden Staaten und durch deren Hoheitsgebiet zu erleichtern, haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2019
Gesetzesnummer
10011581
Dokumentnummer
NOR11011846
alte Dokumentnummer
N9198413850T
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