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Abkommen zwischen Österreich und Frankreich über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1984

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Frankreich über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Frankreich über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 221/1984

Typ

Vertrag – Frankreich

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.1984

Unterzeichnungsdatum

11.03.1983

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG VON STRASSENFAHRZEUGEN IM INTERNATIONALEN VERKEHR

StF: BGBl. Nr. 221/1984

Sprachen

Deutsch, Französisch

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4 Absatz 1 am 1. Juni 1984 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik

von dem Wunsche geleitet, den internationalen Straßenverkehr zwischen den beiden Staaten und durch deren Hoheitsgebiet zu erleichtern, haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2019

Gesetzesnummer

10011581

Dokumentnummer

NOR11011846

alte Dokumentnummer

N9198413850T

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