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Artikel 1 Abkommen zwischen Österreich und Finnland über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für Personen und Güter

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.10.1981

Artikel 1

1. Dieses Abkommen regelt den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße zwischen den Gebieten der beiden Vertragsparteien sowie im Transit durch ihre Gebiete.

2. Das Abkommen bezieht sich auf die Beförderung von Personen und Gütern mit Omnibussen beziehungsweise Lastkraftwagen, Fahrzeugkombinationen oder Anhängern durch Unternehmen, die nach ihrem Heimatrecht zur Durchführung der in diesem Abkommen vorgesehenen Art der Beförderung berechtigt sind.

Schlagworte

Personenverkehr

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2019

Gesetzesnummer

10011531

Dokumentnummer

NOR12148899

alte Dokumentnummer

N9198143505L

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