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Abkommen zwischen Österreich, Rumänien und Jugoslawien betreffend die Schiffahrtseinrichtungen am Eisernen Tor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.11.1974

§ 0

Abkommen zwischen Österreich, Rumänien und Jugoslawien betreffend die Schiffahrtseinrichtungen am Eisernen Tor

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich, Rumänien und Jugoslawien betreffend die Schiffahrtseinrichtungen am Eisernen Tor

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 155/1975

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

19.11.1974

Unterzeichnungsdatum

27.11.1973

Index

99/06 See- und Binnenschifffahrt

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich, der Sozialistischen Republik Rumänien und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien betreffend die Beteiligung der Republik Österreich an den Investitionsmitteln für die Schiffahrtseinrichtungen am Eisernen Tor

StF: BGBl. Nr. 155/1975 (NR: GP XIII RV 1072 AB 1139 S. 110 . BR: AB 1145 S. 333 .)

Sprachen

Deutsch, Rumänisch, Serbokroatisch

Vertragsparteien

*Jugoslawien 155/1975 *Rumänien 155/1975

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Durchführung der in Art. 8 des Abkommens vorgesehenen Notifikationen wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 8 am 19. November 1974 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich,

Die Sozialistische Republik Rumänien und die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien,

In Anbetracht dessen, daß die Errichtung der Schiffahrtseinrichtungen im Rahmen des Hydroenergie- und Schiffahrtssystems am Eisernen Tor die Schiffahrtsbedingungen in diesem Donauabschnitt normalisiert hat,

Unter Berücksichtigung dessen, daß die Flußschiffahrt aller Uferstaaten einschließlich derjenigen der Republik Österreich durch diese Verbesserung der Schiffahrtsbedingungen begünstigt wird,

In Erwägung dessen, daß alle Donaustaaten bereit sind, sich an der Erstattung der von der Sozialistischen Republik Rumänien und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien investierten Mittel zu beteiligen,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Hydroenergiesystem

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2019

Gesetzesnummer

10011476

Dokumentnummer

NOR11011741

alte Dokumentnummer

N9197514210T

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