vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel IX Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P3

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.3.1971

Artikel IX

Dieses in englischer, französischer und spanischer Sprache abgefaßte Protokoll, das in jeder Sprache gleichermaßen verbindlich ist, wird im Archiv der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt, die beglaubigten Abschriften davon den Regierungen der Mitgliedstaaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation übermittelt.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Protokoll unterschrieben.

GESCHEHEN zu Buenos Aires, am 24. September 1968.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)