Artikel 9
Die steuerliche Behandlung des Einkommens und des Vermögens der Gesellschaft wird durch das zwischen Österreich, Italien und der Gesellschaft abgeschlossene Protokoll geregelt, welches dem vorliegenden Übereinkommen als Anlage beigeschlossen ist und einen integrierenden Bestandteil desselben bildet.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2019
Gesetzesnummer
10011368
Dokumentnummer
NOR12161987
alte Dokumentnummer
N9196442335L
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