Anlage 1
— Schlußprotokoll zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen.
Bei der Unterzeichnung des Abkommens haben die unterzeichneten Bevollmächtigten folgende Erklärung übereinstimmend abgegeben, die einen wesentlichen Bestandteil des Abkommens bilden soll:
Angehörige der Vertragsstaaten im Sinne des Artikels 20 Absatz 2 Satz 1 sind einerseits österreichische Staatsbürger, andererseits Deutsche gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet und mit ihrem Siegel versehen.
Geschehen in doppelter Ausfertigung zu Wien am achtundzwanzigsten Oktober neunzehnhundertfünfundfünfzig.
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2019
Gesetzesnummer
10011301
Dokumentnummer
NOR40005838
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