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Anlage 1 Abkommen zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.10.1957

Anlage 1

— Schlußprotokoll zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen.

Bei der Unterzeichnung des Abkommens haben die unterzeichneten Bevollmächtigten folgende Erklärung übereinstimmend abgegeben, die einen wesentlichen Bestandteil des Abkommens bilden soll:

Angehörige der Vertragsstaaten im Sinne des Artikels 20 Absatz 2 Satz 1 sind einerseits österreichische Staatsbürger, andererseits Deutsche gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet und mit ihrem Siegel versehen.

Geschehen in doppelter Ausfertigung zu Wien am achtundzwanzigsten Oktober neunzehnhundertfünfundfünfzig.

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2019

Gesetzesnummer

10011301

Dokumentnummer

NOR40005838

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