Artikel 49
Befugnisse und Aufgaben der Versammlung
Die Befugnisse und Aufgaben der Versammlung sind:
- a) Wahl ihres Präsidenten und der anderen Mitglieder des Präsidiums bei jeder Tagung;
- b) Wahl der Vertragsstaaten, die im Rat vertreten sein werden, gemäß den Bestimmungen des Kapitels IX;
- c) Prüfung der Berichte des Rates und Ergreifen der entsprechenden Maßnahmen sowie Entscheidung aller Angelegenheiten, die ihr vom Rat zugewiesen werden;
- d) Bestimmung ihrer eigenen Geschäftsordnung und Bildung der Unterkommissionen, die ihr allenfalls notwendig oder wünschenswert erscheinen;
- e) Abstimmung über die Jahresvoranschläge und Festlegung der Finanzgebarung der Organisation gemäß den Bestimmungen des Kapitels XII;
- f) Überprüfung der Ausgaben und Genehmigung der Buchführung der Organisation;
- g) Zuweisung von Angelegenheiten aus ihrem Aufgabenbereich an den Rat, an Unterkommissionen oder an andere Organe nach ihrem Ermessen;
- h) Übertragung der Befugnisse und Vollmachten an den Rat, die zur Erfüllung der Aufgaben der Organisation notwendig oder wünschenswert sind, sowie jederzeitiger Widerruf oder Änderung der Vollmachtsübertragungen;
- i) Durchführung der entsprechenden Bestimmungen des Kapitels XIII;
- j) Prüfung von Vorschlägen zur Änderung oder Ergänzung der Bestimmungen dieses Abkommens und, falls sie diese genehmigt, deren Empfehlung an die Vertragsstaaten gemäß den Bestimmungen des Kapitels XXI;
- k) Behandlung aller Angelegenheiten, die in den Aufgabenbereich der Organisation fallen und nicht ausdrücklich dem Rat zugewiesen sind.
Das Protokoll über gewisse Abänderungen, BGBl. Nr. 106/1957, konnte
nicht wortgetreu eingearbeitet werden.
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2019
Gesetzesnummer
10011263
Dokumentnummer
NOR12145235
alte Dokumentnummer
N9194945371L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)