Artikel 25
Unterzeichnung
Dieses Übereinkommen liegt für Donaustaaten, die vollen Anspruch auf die Rechte und Privilegien von Mitgliedern der Vereinten Nationen gemäß der UN-Charta haben, sowie für die Europäische Gemeinschaft und jede andere Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration, der solche Mitgliedstaaten die Zuständigkeit für die durch dieses Übereinkommen bestimmten Angelegenheiten übertragen haben, in Sofia am 29. Juni 1994 zur Unterzeichnung auf.
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2017
Gesetzesnummer
10011134
Dokumentnummer
NOR12142600
alte Dokumentnummer
N8199855121L
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